FAMILIENRECHT

In Krisenzeiten der Trennung und Scheidung gut aufgehoben und juristisch perfekt betreut ...

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MEDIZINRECHT

Bei ärztlichen Kunstfehlern als Patient medizinisch kompetent und juristisch ausgezeichnet vertreten ...

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VORSORGEREGELUNGEN

Vollmachten und Patientenverfügung - weil es dafür nie zu früh, aber oftmals zu spät ist ...

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VORSORGEREGELUNGEN

 

Fachanwältin Petra Vetter gewährleistet Ihnen eine individuelle und optimale Beratung bei der Ausgestaltung folgender Vorsorgeregelungen:

  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Unternehmervollmacht
  • Patientenverfügung

Die Spezialisierung von Rechtsanwältin Petra Vetter als Fachanwältin für Familienrecht und Medizinrecht umfaßt schon seit jeher die Schnittstelle beider Rechtsgebiete: Vollmachten und Patientenverfügung.

In der Ausgestaltung dieser individuellen Vorsorgeregelungen und bei der Durchsetzung von Patientenrechten am Lebensende ist Petra Vetter als Rechtsanwältin, Buchautorin und gefragte Referentin mittlerweile bundesweit bekannt und tätig. 

Neben Privatpersonen berät Fachanwältin Petra Vetter auch inhabergeführte Unternehmen bei der Erstellung rechtssicherer Nachfolgeregelungen und Unternehmervollmachten. Schätzungen zufolge haben in kleineren und mittleren Unternehmen nur ca. 10 Prozent der Inhaber für den Fall vorgesorgt, dass sie als Chef durch Krankheit längere Zeit oder dauerhaft ausfallen. Ein Versäumnis, das weitreichende, vor allem existentielle Folgen haben kann für das Unternehmen, die Angehörigen und die Mitarbeiter. Rechtsanwältin Petra Vetter macht mit Ihnen eine Bestandsaufnahme zu ihrem privaten und unternehmerischen „Vorsorge - Ist - Zustand“ und verändert diesen, wenn nötig, gesellschafts- und privatrechtlich, damit Sie bestmöglich abgesichert sind.

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